Wichtige Informationen des WSB

Jahresrechnung 2015

Gem. § 6 der Finanz- und Beitragsordnung des WSB wird die Jahresrechnung auf Grundlage des Mitgliederbestands zum 01.01. eines Jahres erstellt. Die Vereine haben bis zum 15.01. eines Jahres die Möglichkeit, ihre Mitgliedsbestände diesbezüglich zu korrigieren. Bitte beachten Sie diesen Termin. Ab dem 16.01.2015 wird es für zwei Tage nicht möglich, sein Mitglieder an- bzw. abzumelden. In dieser Zeit werden wir die Jahresrechnung 2015 erstellen.

Neue Parkplatzgebühren in Dortmund

Der Rat der Stadt Dortmund hat für 2015 eine Erhöhung der Parkgebühren beschlossen. Dies betrifft auch den Parkplatz an der Eberstraße (neben dem LLZ). Ab dem 01.01.2015 wird das Parken auf dem Parkplatz Festplatz Eberstraße 3,00€ pro Tag kosten(http://www.sbb-dortmund.de/parken-in-dortmund/parkpreise/).




Kampagne der WSJ

2014_WSJ_SSWDie Westfälische Schützenjugend hat eine Kampagne gestartet, dass dem öffentlichen negativen Image des Schießsportes etwas entgegen wirken soll. Auf den Seiten der Kampagne können unsere Mitgliedsvereine sich Informationsmaterial herunterladen, für welche Werte das Schützenwesen steht. Die Kampagne basiert auf zwei grundlegenden Schwerpunkten. Zum einen geht es darum, den vielen in der Öffentlichkeit bestehenden Vorurteilen entgegen zu wirken und gleichzeitig sie dazu zu bewegen, unsere Vereine aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Zum anderen ist es wichtig, selbstbewusste Impulse in die Vereine zu tragen und Mitglieder zu ehrenamtlichem Engagement zu motivieren.

Mehr Informationen und Informationsmaterial unter dem folgenden Link auf die Seiten der WSJ
Hier geht es zur Kampagne




Sportliche Auszeichnungen des DSB

Leistungsabzeichen_smallIn den letzten Jahres hat der DSB die alten Leistungsnadeln überarbeitet und daraus ist das sogenannte Leistungsabzeichen entstanden. Die erbrachte sportliche Leistung in Gold kann im gleichen Kalenderjahr in das Deutsche Sportabzeichen für die Disziplingruppe „Koordination“ eingebracht werden. Zuerst muss das kleine Leistungsabzeichen errungen werden. Diese werden in der jeweils der Leistung entsprechenden Farbe Bronze, Silber und Gold verliehen. Wird die erbrachte Leistung im laufenden Jahr min 5-mal Widerholt, kann das große Leistungsabzeichen errungen werden. Dies entspricht dann der Farbe des kleinen Leistungsabzeichen, das in diesem Jahr errungen wurde.

Leistungsabzeichen können nur an einem vom Verein angesetzten Schießtag sowie bei allen vom DSB oder seinen Mitgliedsverbänden
ausgeschriebenen Wettkämpfen erworben werden. Die Absicht des Erwerbs eines Leistungsabzeichens ist beim verantwortlichen Schießleiter vor dem Start anzumelden. Zur Abnahme der Bedingungen muss der Schießleiter bzw. eine Aufsicht anwesend sein. An jedem Schießtag kann nur eine Bedingung erfüllt werden. Wird eine Bedingung nicht erfüllt, ist die Wiederholung am selben Schießtag nicht möglich.

Die Anforderungen und weitere Regelungen findet Ihr in den nachfolgenden Dateien.

DSB_Leistungsabzeichen

Antrag_Leistungsabzeichen

Der Antrag soll gem. Statuten des DSB über die Kreise an den Landesverband gemeldet werden. Den Nachweis der Schießergebnisse ist beim Antrag vom Vereinssportleiter mit einzureichen (z.B. Ergebnisliste des Schießtages, bzw. Ergebnislisten der Meisterschaften)

 

Meisterschuetzenabzeichen_smallUnd für alle Schützen, denen die obige Auszeihcnung nicht reicht, gibt es noch eine steigerungsform: das Meisterschützenabzeichen
Voraussetzung ist die Teilnahme an mindestens zwei Meisterschaften, ab Kreismeisterschaften, bei denen in der Erwachsenenklasse insgesamt 3 Mindestleistungen erbracht werden müssen. In der Schüler- und Jugendklasse sind die Bedingungen zweimal zu erbringen. Folgend eine Übersicht über die Mindestanforderungen:

DSB_Meisterschuetzenabzeichen

 

Es gelten immer die aktuellen Vorschriften des DSB. Eine Garantie, dass diese Informationen an dieser Stelle dem aktuellen Stand entsprechen, können wir leider nicht machen.

 




WSB Unterwegs 2014

wsbWir wollen Zukunft gemeinsam gestalten!
Aus diesem Grund möchte WSB-Präsident Klaus Stallmann – wie in den vergangenen Jahren – vor Ort direkt mit den Mitgliedsvereinen des WSB in Kontakt treten.

Folgend der Termin für die Veranstaltung im Bezirk Westfalen Süd
Dienstag, 09. September 2014, um 19.00 Uhr beim Schießverein Erndtebrück 1911 e. V.

Den Vereinen geht dazu noch gesondert eine Einladung zu.




Keine Rundfunkbeiträge für Schützenvereine

Am 1. Januar 2013 wurden die GEZ-Gebühren abgeschafft und durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Zur Zahlung des Rundfunkbeitrages sind danach alle Privathaushalte und Unternehmen verpflichtet. Für Unternehmen wird der Beitrag je Betriebsstätte nach Beschäftigtenzahl ermittelt.

Da aus dem Merkblatt für gemeinnützige Vereinigungen nicht zweifelsfrei hervorgeht, ob die Zahlungspflicht auch für Schießstände, Schützenhallen und Vereinshäuser gegeben ist, wurde an die Abteilung Beitragsservice von ARD und ZDF eine entsprechende Anfrage gerichtet.

Hier die erfreuliche Antwort für eingetragene, gemeinnützige Vereine:

„Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, sind beitragsfrei. Dabei ist die Formulierung „eingerichteter Arbeitsplatz“ nicht gegenständlich zu verstehen. Es ist nicht Voraussetzung, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel ein Schreibtisch, vorhanden sind. Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht. Sind ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder beschäftigt, besteht keine Beitragspflicht.“

Auch geringfügig Beschäftigte gelten demnach nicht als Mitarbeiter. Vereine, die seit letztem Jahr den Rundfunkbeitrag zahlen, sollten sich mit dem Beitragsservice ARD und ZDF in Verbindung setzen.

Weitere Details dazu finden Sie auch über diesen Link

Quelle: DSB