Tradition und Sicherheit in Einklang bringen

SSR - VogelDas Intervenieren des DSB und mehrerer Bundestagsabgeordneter aus Westfalen hat schnelle Wirkung gezeigt. Das Bundes-ministerium des Innern hat am gestrigen Abend eine Presse-erklärung herausgegeben, in der es die Regelungen zum Vogelschießen revidiert. Unter der Überschrift „Tradition und Sicherheit in Einklang bringen“ heißt es in der Meldung:

Das Bundesministerium des Innern wird noch heute (13. März 2013) eine Änderung der Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) vom 23. Juli 2012 (BAnz AT 23.10.2012 B2) im Bundesanzeiger bekannt geben.

Durch die Änderung können die Ziele für Vogelschießstände künftig wieder eine Materialdicke von bis zu 150 mm aufweisen. Die Schießstandrichtlinie vom 23.10.2012 war das Ergebnis der Abstimmung eines Expertenvorschlages, der von der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e.V. (DEVA) unter Einbindung von maßgeblichen Verbänden, namentlich der Verbände der Schießstandsach-verständigen und von Spezialisten der Bundespolizei erarbeitet wurde.

Ziel der Änderung der Schießstandrichtlinie durch die Experten war eine Erhöhung der inneren und äußeren Sicherheit eines Schießstandes. In jüngster Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere die Regelungen zur Dicke der Zielen für Vogelschießstände zu praktischen Problemen führen können. Mit der Änderung soll ein angemessener Ausgleich der Interessen zwischen Sicherheit und Traditionspflege hergestellt werden.

Die Abmessungen des Geschossfangs und damit die vorgegebene maximale Größe der Vogelziele wurden im Übrigen mit der Schießstandrichtlinien von 2012 nicht verändert. Die Forderung zur Verwendung von weichem Holz und der Verzicht auf jegliche Metallteile bestand auch schon seit 1995.

Um den Interessen der Brauchtumspflege und der Sicherheit auch in Zukunft gleichermaßen Rechnung tragen zu können, wird das Bundesministerium des Innern bis Ende 2014 die in der Schießstandrichtlinie angegebenen Vorgaben zu den Zielen für Vogelschießstände in enger Abstimmung mit den Betroffenen, der Wissenschaft und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden evaluieren.




Frist für Schießstandsachverständige verlängert

Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, kurz AWaffV, enthällt unter anderem Regelungen zur Überprüfung von Schießstätten durch anerkannte Schießstandsachverständige. Wie im Newsletter des DSB bereits ende letzten Jahres hingeweisen wurde, ist die Fristverlängerung für anerkannte Schießstandsachverständige in der 904. Sitzung des Bundesrates am 14.12.2012 beschlossen worden. Die Übergangsregelung, in der ausgebildete und fortgebildete Schießstandsachverständige als anderkannte Schießstandsachverständige gelten, wurde bis zum 01.01.2015 verlängert. Die Fristverlängerung wurde am 21.12.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.




Aufbewahrung von Schusswaffen

In der folgenden Datei wurden Informationen zur Aufbewahrung von Schusswaffen zusammengefasst. Die Datei umfasst das Informationsplakat des DSB, sowie einige schriftliche Erläuterungen zur Aufbewahrung von Schusswaffen in Schützenheimen.

Aufbewahrung von Schusswaffen

Mehr Infos gibt es auf den entsprechenden Seiten des WSB und DSB.
Achtung! Es gelten immer die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften.




Transport von Schusswaffen

Folgend eine Übersicht vom WSB, wer mit welchen Berechtigungen welche Waffenart transportieren darf. Zusätzlich sind die entsprechenden Formularvorlagen in der Datei mit eingefügt.

Übersicht Waffentransport




Das Wichtigste zum Waffenrecht

Anbei eine kleine Übersicht über das Waffenrecht
Inhalt:
Bedürfnis
Altersanforderung
Meldefristen/Meldepflichten von Vereinen
Erwerb und Besitz von Schusswaffen

Informationen zum Waffenrecht
Meldefristen WaffG