Frist für Schießstandsachverständige verlängert
Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, kurz AWaffV, enthällt unter anderem Regelungen zur Überprüfung von Schießstätten durch anerkannte Schießstandsachverständige. Wie im Newsletter des DSB bereits ende letzten Jahres hingeweisen wurde, ist die Fristverlängerung für anerkannte Schießstandsachverständige in der 904. Sitzung des Bundesrates am 14.12.2012 beschlossen worden. Die Übergangsregelung, in der ausgebildete und fortgebildete Schießstandsachverständige als anderkannte Schießstandsachverständige gelten, wurde bis zum 01.01.2015 verlängert. Die Fristverlängerung wurde am 21.12.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.