Information der technischen Kommission 10/2013

Startrecht für EU-Ausländer in Wettbewerben des DSB und seiner Untergliederungen

Sportordnung Pkt. 0.7.4 EU-Bürger: EU-Ausländer, müssen erklären, dass Sie an den Meisterschaften Ihres Heimatlandes nicht teilnehmen.

2013-10-02_Startrecht-EU