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Bundeskinderschutzgesetz

– erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit

 

In den nächsten Wochen / Monaten soll das Kreisjugendamt auf die Vereine zukommen, um die Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzsgesetzes durchzuführen. Im Vorfeld soll eine Informationsveranstaltung stattfinden, vorraussichtlich innerhalb der letzten beiden Wochen vor den Sommerferien. Im Anschluss soll das Jugendamt mit allen freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit (also auch den Sportvereinen) einen Vertrag abschließen, in dem festgelegt wirdm welche Personengruppe aus dem Verein das Führungszeugnis vorlegen muss. Die Sportjugend Siegen Wittgenstein empfiehlt, sich über die Beantragung der Führungszeugnisse selbst abzusichern. Dies sollte aber erst nach einer entsprechenden Information durch das Jugendamt geschehen. Bis dahin brauch noch nichts unternommen werden. Zusätzlich gelten natürlich weiterhin die Regeln zur Kinder-und Jugendarbeit gemäß dem Waffengesetz für unsere Sportart.

Den entsprechenden Handlungsleitfaden könnt ihr hier herunterladen.