Auszüge aus der Sitzung des BA Sportschießen des DSB

dsbAnbei einige Informationen, welche der Rheinische Schützenbund auf seiner Homepage bekannt gegeben hat. Unter anderem sind dort einige Punkte aus der letzten Sitzung des Bundesausschusses Sportschießen des DSB aufgeführt, welche Änderungen zum Sportjahr 2015 anstehen. Diese sind natürlich erst gültig, sofern es diese in die Sportordnung / bzw. Ausschreibung des DSB geschafft haben.

  • Der nächste „Tag der Schützenverein“ mit dem Schwerpunkt „Bogensport“ findet am 04. – 05.10.2014 statt.
  • Es wird zukünftig einen ISSF-Juniorencup in Suhl geben.
  • Der Target-Sprint (dieser soll in keiner Konkurrenz zum Sommerbiathlon stehen) wird durch die ISSF eingeführt und soll beim ISSF-Juniorencup in Suhl und beim Weltcup in München durchgeführt werden.
  • Der Zeitplan der Deutschen Meisterschaft (DM) 2014 in München bleibt bestehen; die Finals finden nach den neuen ISSF-Finalregeln statt. Die Finalschießen in den Pistolendisziplinen finden in der Pistolenhalle statt.
  • Bei den Schülerdisziplinen im Flintenbereich ist darauf zu achten, dass das Alter von 14 Jahren (gemäß dem WaffG) „Tag genau“ sein muss. Dies hat zur Folge, dass betroffene Schüler nicht an der LVM als Qualifikationsveranstaltung zur DM teilnehmen dürfen.
  • Dem Antrag des Bundesreferenten (BR) Pistole, Marcel Gölden, die V-Null-Messung in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole für den nationalen Bereich auszusetzen, wurde einstimmig angenommen.
  • Die Sicherheitsbestimmungen der ISSF wurden nicht übernommen. Der Standbetreiber gibt die Sicherheitsvorgaben für den Wettbewerb vor. Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass das Sportgerät nicht geladen ist. Aus diesem Grund sind Sicherheitsschnüre, Sicherheitsfähnchen und Mündungsschoner zulässig. Wenn ein Schütze die Sicherheitsvorgaben nicht befolgt, wird er disqualifiziert.
  • Der Antrag des LV Baden auf Einführung einer Einzelwertung „Seniorenklasse“ in den Disziplinen Pistole 9×19 (2.53), Revolver .357 Magnum (2.55), Revolver .44 Magnum (2.58) und Pistole .45 ACP (2.59) ab dem Sportjahr 2015 wurde einstimmig angenommen. Diese Einzelwertung geht bei der DM 2015 zu Lasten der Herren-Altersklasse, denn es wird keine zusätzlichen Startplätze geben.
  • Der Antrag des LV Baden auf Einführung einer Einzelwertung „Herren-Altersklasse“ in der Disziplin Zentralfeuerpistole (2.45) wurde einstimmig angenommen (im RSB wurde dies bereits landesverbandsintern durchgeführt).
  • Der Antrag des LV Brandenburg auf Einführung einer Einzelwertung „Seniorenklasse“ in den Disziplinen Freie Pistole (2.20) und Standardpistole (2.60), sowie die Einführung einer Einzelwertung „Seniorinnen“ in der Disziplin KK – Liegendkampf wurde zunächst auf die Frühjahrssitzung des BA Sportschießen vertagt, da keine konkreten Teilnehmerzahlen der LV vorlagen.
  • Der Antrag des BR Armbrust, Andreas Henne, auf Einführung einer Mannschaftswertung „Altersklasse“ in der Disziplin Armbrust 10 m (5.10) wurde ebenfalls auf die Frühjahrssitzung des BA Sportschießen vertagt, da auch hier keine konkreten Teilnehmerzahlen der LV vorlagen.
  • Nachdem die ISSF die Schießzeit in der Disziplin Luftgewehr bei der Verwendung von Papierscheiben von 50 auf 60 Minuten erhöht hat, wurde im BA Sportschießen einstimmig beschlossen, die Schießzeiten ab dem Sportjahr 2015 in den Disziplinen Zimmerstutzen (1.30), KK 100 m (1.35) und KK 50 m Zielfernrohr (1.42), sowohl bei elektronischen Scheibenanlagen als auch bei anderen Systemen jeweils um 5 Minuten zu verlängern.
  • Die SpO sieht unter der Regel 1.4.6 vor, dass das Ende der oberen Biegung der Schaftkappe nicht mehr als 25 mm von der gedachten senkrechten Linie hervorstehen darf. Da es in den Disziplinen Zimmerstutzen, KK 50 m und KK 100 m noch Sportgeräte gibt, die über eine „alte Hakenkappe“ verfügen, bei denen diese Maß nicht ohne weitere eingehalten werden kann (oder der Haken wird abgesägt) wurde einstimmig beschlossen, diese Regelung für das Sportjahr 2014 auszusetzen (es gibt leider Schützen, die bereits den Haken abgesägt haben!)
  • Der Vorschlag des RSB für die Änderung der SpO für die Disziplin Ordonnanzgewehr ab dem Sportjahr 2015 wurde einstimmig angenommen. Dieser Vorschlag sieht u.a. eine Aufteilung in die Klassen Ordonnanzgewehr mit offener und geschlossener Visierung vor.
  • Bei der DM in München wird es eine kostenpflichtige Ergänzungslieferung zur SpO geben, die eine Vielzahl von Berichtigung enthält. Weiterhin wird es einen neuen Teil 10 „Schießsport für Menschen mit körperlicher Behinderung“ und einen Teil mit den neuen Finalregeln.

Quelle: Rheinischer Schützenbund

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