Schiessstandabnahmen – Einspruch SSV
WSB und DSB empfehlen, bei einer von der zuständigen Behörde angesetzten Regelüberprüfung unter Beteiligung eines Schießstandsachverständigen (SSV) umgehend zwar den Termin zu bestätigen, die Beteiligung eines SSV jedoch abzulehnen.
Eine entsprechende Vorlage für den Wiederspruch findet Ihr im Anhang des Artikels. Gemäß der aktuellen Waffenverordnung ist ein SSV nur erforderlich, wenn bedenken gegen eine ordnungsgemäße Schießstätte besteht, bzw. umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt wurden. Im Zweifelsfall kann die Behörde auf einen SSV bestehen.
Musteranschreiben – Einspruch SSV
Neuregelung für Überprüfung von Schießstätten DSB 05.01.2015