SpO Teil 10 / Hilfsmittel allgemein
Folgend das Informationsschreiben zum Teil 10 der Sportordnung, welches den Vereinssportleitern zugesendet wurde.
Um es den betroffenen Schützen einfacher zu gestalten, haben wir ein entsprechendes Antragsformular Hilfsmittel erstellt.
Nachtrag vom 08.04.2016: Der WSB hat ein eigenes Formular entworfen, dies ist ab sofort zu benutzen, das Kreisformular ist somit hinfällig. Das Formular, sowie weitere Informationen findet ihr unter dem folgenden Link
Der Antrag kann auch formlos, aber schriftlich, erfolgen. Welche Unterlagen eingereicht werden müssen, steht im obigen Informationsschreiben, bzw. ist auf dem Antrag aufgeführt. Wer Probleme damit hat, dass Kreis- und WSB in die Krankenunterlagen schauen kann, darf einen „versiegelten“ Umschlag mit den Bescheinigungen dabei legen. Das Anschreiben (bzw. das Formular) muss aber lesbar sein, damit wir zumindest eine namentliche Zuordnung haben. Auf dem beigelegten Umschlag ebenfalls den Namen und Verein vermerken, damit später auch noch eine zuordnung erfolgen kann. Weiterhin den Hinweis auf dem Umschlag „nur vom Zertifizierer zu öffnen)
Bitte keine Originale einsenden, nur Kopien.
Die Originale könnt ihr zum Zertifizierungstermin mitnehmen.
Über verloren gegangene Briefe und Unterlagen übernehmen wir keine Haftung.
Nachtrag 08.04.2016: Der WSB gibt auf seiner Homepage zertifizierungstermine bekannt, siehe dazu den Beitrag
An folgenden Tagen haben Sie Gelegenheit, sich im LLZ Dortmund einer Klassifizierung zu unterziehen (nur nach vorherigem Eingang eines Antrages):
LM LLZ Teil1
16.04.2016 ; 17.04.2016 ; 24.04.2016
LM Auflage
25.06.2016 ; 26.06.2016
Für die Klassifizierung fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00€ an. Diese Gebühr ist am Tag der Klassifizierung vor Ort in bar zu entrichten
Nachtrag 10.04.2016
DIe betroffenen Schützen haben zusätzlich noch einen persönlichen Brief zu dem oben genannten Thema bekommen. Da aber evtl. nicht alle Schützen richtig erfasst sind, sollten auch Schützen, die ein Hilfsmittel benutzen und keinen Brief erhalten haben, sich Klassifizieren lassen. Ausgenommen sind Auflageschützen Senioren C, diese dürfen den Hocker gem. Sportordnung ohne Klassifizierung benutzen.