Beantragung von Hilfsmitteln
Die bisherige Regelung zu der Beantragung der Hilfsmittel entfällt und wird durch ein neues System ersetzt. Dieses basiert auf Teil 10 der Sportordnung.
ACHTUNG – alle bisherigen Eintragungen auf den Sportpässen zum Thema Hilfsmittel werden vom WSB zum 01.01.2017 gelöscht und sind damit zum Sportjahr 2017 ungültig.
Dies betrifft vor allem die Schützen unter 72 Jahren mit eingetragenen Hockern. Aber auch Schützen mit Federbock, Ladehilfe oder ähnlichen Einträgen müssen sich zum Sportjahr 2017 zwangsläufig klassifizieren lassen. Den Ablauf und die entsprechende Formulare sind beim Landesverband zu finden. Der Landesverband ist auch in der Pflicht, einen Klassifizierungstermin festzulegen. Der Schütze braucht sich also in der Regel nach dem Einsenden des Antrags um nichts weiter zu kümmern.
Ist die Klassifizierung erfolgreich bekommt der Schütze einen Hilfsmittelausweis, der zu jeder schießsportlichen Veranstaltung mitgeführt werden muss.