1

Vorschießen

Das Vorschießen zu Wettkämpfen ist geregelt in der Sportordnung unter 0.9.4. Das Vorschießen ist vom Schützen zu beantragen und ist mit Meldeschluss zur jeweiligen Meisterschaft zu beantragen. Dazu ist das Meldeformular „Vorschiessen“ vom Schützenkreis zu verwenden. Das Formular kann unter Service – Downloads heruntergeladen werden, oder unter dem unten angefügten Link.

Anerkannte Gründe sind

  • Helfer bzw. Schütze auf höherer Meisterschaft / Wettkampf
  • Ärztliche Termine
  • religiöse Feiertage oder gleichgestellte Veranstaltungen für die betroffene Person und angehörige 1. Grades
  • berufliche Unabkömmlichkeit

Ist ein Vorschießen nicht möglich, so gilt das bei der übergeordneten Veranstaltung bzw. der Vorgängermeisterschaft erzielte Ergebnis als Vorschießen.
Als Nachweis genügt das vom Schützen unterschriebene Formular – es werden keine Atteste, Schulbeschienigungen etc. benötigt. Das Formular kann per E-Mail oder Post an die Kreissportleitung gesendet werden.

Bei den Pokalschießen ist kein Vorschießen möglich – dies gilt nur bei Meisterschaften. Ein Nachschießen ist nicht erlaubt.

Antrag Vorschiessen Meisterschaften

Ergänzende Regelung gem. Sportleitertagung 2016

Sofern ihr z.B. aufgrund von Arbeit z.B. Vormittags verhindert seit, soll euer Vereinssportleiter einfach bei der Meldung zur KM angeben, dass ihr nur Nachmittags starten könnt. In solchen Fällen planen wir das gerne ein, sofern dies bei der Meldung bekannt ist. Das gleiche gilt sinngemäß auch bei Veranstaltungen über 2 Tage. Es kann also zum regulären Termin an der Veranstaltung teilgenommen werden. In der Regel versuchen wir Samstag vormittags keine Meisterschaften durchzuführen, bzw. wenn mit Altersklassen die mit dem Problem nicht so stark tangieren, und starten am frühen Nachmittag.




Mindestalter im Sportschießen / Einverständniserklärung der Eltern

Im Gegensatz zu vielen anderen Disziplinen gibt es in unserer Sportart gesetzliche Vorschriften, die aus dem WaffG resultieren. Ein wichtiger Bestandteil dieser Regelungen ist das Mindestalter im Sportschießen.

Die allgemeinen Altersvorschriften sind im Waffenrecht (§ 27 Abs. 3 und 4 WaffG) geregelt. Weiterhin werden diese Regeln in der Sportordnung (Regel 0.7.4) noch ergänzt und weiter definiert. Daraus ergeben sich die folgenden Altersvorschriften. Das wichtigste dabei ist, dass die Altersgrenzen Tag genau geprüft werden müssen – die Wettkampfklassen aber Sportjahrbezogen sind. Kinder oder Jugendliche dürfen also sofern sie am Tag der Meisterschaft nicht das Mindestalter erreicht haben, nicht teilnehmen. Das gleiche gilt übrigens auch beim Vogelschießen. Alle Beteiligten sollten sich aber vor Augen halten, die Aufsicht bzw. der verantwortliche Sportleiter. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Weiterhin sollte beachtet werden, dass bei Training oder Wettkämpfen zwingend zur Jugendarbeit geeignetes Aufsichtspersonal (z.B. JuBaLi) eingesetzt wird. Weitere Besonderheit sind die schriftlichen Einverständniserklärungen der Eltern. Nach altem Waffenrecht waren diese Einverständniserklärung für das Schießen für Jugendliche bei KK ab 16 nicht mehr erforderlich. Nach aktuellem Stand (und gemäß der Sportordnung des DSB) ist diese jetzt in jedem Fall bis zum 18. Lebensjahr erforderlich. Überprüft also bitte vorhandene Einverständniserklärungen, ob diese auch noch formulierungstechnisch bis einschließlich 18 Jahre gültig sind. Ein gültiges Formular kann beim WSB oder auf der Kreishomepage unter Service – Downloads heruntergeladen werden.

Bei der Anmeldung zur Kreismeisterschaft werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Dazu gehört je nach Alter des Schützen

  • WSB Wettkampfpass
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Ausnahmegenehmigung der Kreispolizeibehörde
  • Personalausweis

Bei unvollständigen Unterlagen ist leider kein Start möglich.




Beantragung von Hilfsmitteln

Die bisherige Regelung zu der Beantragung der Hilfsmittel entfällt und wird durch ein neues System ersetzt. Dieses basiert auf Teil 10 der Sportordnung.

ACHTUNG – alle bisherigen Eintragungen auf den Sportpässen zum Thema Hilfsmittel  werden vom WSB zum 01.01.2017 gelöscht und sind damit zum Sportjahr 2017 ungültig. 

Dies betrifft vor allem die Schützen unter 72 Jahren mit eingetragenen Hockern. Aber auch Schützen mit Federbock, Ladehilfe oder ähnlichen Einträgen müssen sich zum Sportjahr 2017 zwangsläufig klassifizieren lassen. Den Ablauf und die entsprechende Formulare sind beim Landesverband zu finden. Der Landesverband ist auch in der Pflicht, einen Klassifizierungstermin festzulegen. Der Schütze braucht sich also in der Regel nach dem Einsenden des Antrags um nichts weiter zu kümmern.

Ist die Klassifizierung erfolgreich bekommt der Schütze einen Hilfsmittelausweis, der zu jeder schießsportlichen Veranstaltung mitgeführt werden muss.




Zweitstartrechte / Zweitverein / Ummeldung Startrechte

Ab dem Sportjahr 2017 begrenzt der WSB die Antragsfrist für

  • Wechseln von Vereinsstartrechten
  • Festschreibungen in höheren Wettkampfklassen

auf den 31.12. des jeweiligen Jahres. Zu Spät gesendete Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Um bestimmte Disziplinen für einen anderen Verein zu schießen bitte das Formular für Zweitstartrechte des WSB ausfüllen und an die Geschäftsstelle des Westfälischen Schützenbundes senden. Bitte beachten, dass der Antrag rechtzeitig vor dem Beginn des neuen Sportjahres erfolgen muss. ACHTUNG- Kreismeisterschaften dürfen bis zu 3 Monate vorher starten, also ab 01.10. des jeweiligen Jahres. Der Sportpass muss für Änderungen grundsätzlich nicht mitgesendet werden. Es wird nur ein Eintrag in der Sportdatenbank des WSB vorgenommen.

Wer sich über die aktuellen Startrechte, die auf dem Sportpass eingetragen sind, informieren möchte, kann dies gerne bei der Kreissportleitung anfragen, alternativ über den LogIn unter http://dsa.wsb1861.de. Zur Anfrage der Daten kann auch alternativ das folgende Formular verwendet werden.

Mehr Informationen zum Sportpass auf den Seiten des WSB




Ehrungen

Gemäß einigen Rückfragen folgend unsere Ehrungsrichtlinien und ein entsprechendes Antragsformular.
Das Formular muss spätestens 6 Wochen for der jeweiligen Ehrungsveranstaltung bei uns eingegangen sein. Spätere Einsendungen behalten wir uns vor, nicht mehr zu beachten.

  • Für sportliche Ehrungen im Jugendbereich ist das Formular ausgefüllt an die Kreisjugendleitung zu senden. Die Ehrung findet auf dem Kreisjugendtag statt.
  • Für sportliche Ehrungen im Erwachsenen Bereich ist das Formular ausgefüllt an die Kreissportleitung zu senden. Die Ehrungen findet auf dem Kreisdelegiertentag statt.
  • Für die sonstigen Ehrungen gem. Richtlinie ist das Formualr ausgefüllt an den Kreisvorsitzenden bzw. den GEschäftsführer zu senden. Die Ehrungen finden auf dem Kreisdelegiertentag statt.

Die Ehrungsrichtlinien und die Ehrungsanträge findet Ihr in den Downloads der Homepage.
Die Formulare wurden jetzt aufgeteilt, einmal für die allgemeinen Ehrungen gem. den jeweiligen Richtlinien und einmal die sportlichen Ehrungen. Bei den sportlichen Ehrungen können jetzt mehrere Schützen oder Mannschaften gleichzeitig gemeldet werden. Bei den sonstigen Ehrungen bitten wir um einen Antrag pro Person.

Ergänzend sportliche Ehrungen
Gem. Vorstandsbeschluss werden die Schützen für die Platzierung 1-3 bei der Landesmeisterschaft und Platz 1-3 bei der deutschen Meisterschaft geehrt. Dies gilt für Einzelschützen, sowie für Mannschaften, sofern unter einem Verein aus dem Schützenkreis Wittgenstein gestartet wird. Schüler, Jugendliche und Junioren (also bis 20 Jahre) werden auf dem Jugendtag geehrt. Die Schützen ab 21 Jahre werden für ihre sportlichen Leistungen auf dem Kreisdelegiertentag am ersten Freitag im Februar geehrt.