Montag, 02. Dezember 2024
SonstigesWaffenrecht

Schießstandrichtlinie

Die weiterentwicklung der technischen Richtlinie für Schießstande, deren Erstellung nach AWaffV obliegt zur Zeit noch dem Bundesinnenministerium. Dieses Ministerium plant diese aufgabe an den deutschen Olympischen Sportbund zu übergeben. Der DOSB soll die weitere Arbeit an den Schießstandrichtlinien koordinieren. Dazu sollen neben Vertretern von Schießstandsachverständigen und der Bundespolizei auch Sachkundige Vertreter von Sportschützen & Jägern angehört werden. Auch ist die Einbindung von Verbänden anscheinend vorgesehen. Im ersten Schritt sollen einige Fehler berichtigt werden. Folgend soll die Schießstandrichtlinie an die künftige Entwicklung der Waffen- und Munitionstechnik angepasst werden. Zudem sollen auch Richtlinien für die Ausbildung und Fortbildung von Schießstandsachverständigen erarbeitet werden.

Zur Zeit bestimmt die AWaffV, dass ab 01.01.2015 bur noch öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv) Schießstandsachverständige die Überprüfungen an der Schießstätte vornehmen dürfen. Diese müssen für das entsprechende Fachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“ ausgebildet sein.  Damit dürften die bisher von DSB geschulten „anerkannten Schießstandsachverständigen“ nicht mehr genügen. Das witzige daran: In Deutschland gibt es zur Zeit ca. 40 öbuv Schießstandsachverständige. Dazu zählen auch die Personen, die unter eine bayrische Sonderregelung fallen. Aufgrund dieser Tatsache tritt der DSB dafür ein, dass die AWaffV diesbezüglich geändert werden mussm da es zu massiven Engpässen bei den Abnahmen kommt. Mehr Info’s dazu un der „Deutschen Schützenzeitung, Heft 6 2014“ – sowie noch in der nächsten Ausgabe.

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