SportTradition

Neuigkeiten zum Bleiverbot

Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgestellt.

Aus der ersten Stellungnahme des DSB:
„Dabei lässt sich in Kurzform zusammenfassen, dass es für die weitere Verwendung bleihaltiger Kugelmunition nach einer fünfjährigen Übergangsfrist – in der sich nichts ändert – zu einer Ausnahmereglung kommt, mit der einzigen Bedingung, dass die bleihaltige Munition ausschließlich auf einem Schießstand verschossen werden darf. Die seinerzeit seitens der ECHA vorgeschlagenen, unter anderem baulichen Risikominimierungsmaßnahmen finden sich im Vorschlag der Kommission nicht wieder.

[…]

Grundlegende Ausnahmereglungen sind auch für die Verwendung bleihaltiger Munition im Zusammenhang mit Brauchtums- und Traditionsschießen – also Schützenfeste, Vogelschießen etc. – sowie bei der Verwendung von Vorderladerwaffen und deren Replika vorgesehen.“

Die gesamte Stellungnahme unter folgendem Link