Neue Schießstandrichtlinien
Am 23. Oktober 2012 sind im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die vom Bundesministerium des Innern gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung herausgegebenen Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) bekannt gegeben worden
Die Richtlinien sind auf der Homepage des Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) als Druckversion verfügbar oder können als PDF-Datei Schießstandrichtlinien 2012 heruntergalden werden. Mehr Infos ebenfalls auf den Seiten des deutschen Schützenbundes.
Es gelten die jeweils aktuellen Gesetzestexte und Regelungen. Bitte nicht darauf verlassen, dass die aktuellen Info’s hier vorliegen. Das Internet vergisst leider nichts.