Donnerstag, 21. November 2024
FAQ

Zweitstartrechte / Zweitverein / Ummeldung Startrechte

Ab dem Sportjahr 2017 begrenzt der WSB die Antragsfrist für

  • Wechseln von Vereinsstartrechten
  • Festschreibungen in höheren Wettkampfklassen

auf den 31.12. des jeweiligen Jahres. Zu Spät gesendete Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Um bestimmte Disziplinen für einen anderen Verein zu schießen bitte das Formular für Zweitstartrechte des WSB ausfüllen und an die Geschäftsstelle des Westfälischen Schützenbundes senden. Bitte beachten, dass der Antrag rechtzeitig vor dem Beginn des neuen Sportjahres erfolgen muss. ACHTUNG- Kreismeisterschaften dürfen bis zu 3 Monate vorher starten, also ab 01.10. des jeweiligen Jahres. Der Sportpass muss für Änderungen grundsätzlich nicht mitgesendet werden. Es wird nur ein Eintrag in der Sportdatenbank des WSB vorgenommen.

Wer sich über die aktuellen Startrechte, die auf dem Sportpass eingetragen sind, informieren möchte, kann dies gerne bei der Kreissportleitung anfragen, alternativ über den LogIn unter http://dsa.wsb1861.de. Zur Anfrage der Daten kann auch alternativ das folgende Formular verwendet werden.

Mehr Informationen zum Sportpass auf den Seiten des WSB

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