Dienstag, 03. Dezember 2024
Sonstiges

Überprüfung von Schießstätten

Wie schon im Beitrag vom 13.06.2014 hingewiesen, könnte es nach aktueller Regelung ab nächsten Jahr einen Engpass an Schießstandsachverständigen geben. Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWAFFV) sieht vor, dass die Überprüfung von Schießstätten nur noch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorgenommen werden darf. Eine Übergangsfrist gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 AWaffV läuft zum 31.12.2014 aus. Alle Bemühungen, eine Neuregelung des § 12 AWaffV oder zumindest eine Verlängerung der Übergangsfrist zu erreichen, blieben bisher erfolglos. Daher sollten die Vereine, welche im nächsten Jahr eine Überprüfung haben evtl. noch dieses Jahr die Schießstäne abnehmen lassen. Ein nicht geprüfter Stand muss den Schießbetrieb einstellen.

Eine Liste mit Sachverständigen findet ihr unter www.vus-ev.de oder unter www.bvssvev.de.

Ein entsprechendes Informationsschreiben des WSB dazu geht den Vereinen per Post zu.

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