Freitag, 27. Dezember 2024
SonstigesWaffenrecht

Schiessstandabnahmen – Einspruch SSV

WSB und DSB empfehlen, bei einer von der zuständigen Behörde angesetzten Regelüberprüfung unter Beteiligung eines Schießstandsachverständigen (SSV) umgehend zwar den Termin zu bestätigen, die Beteiligung eines SSV jedoch abzulehnen.

Eine entsprechende Vorlage für den Wiederspruch findet Ihr im Anhang des Artikels. Gemäß der aktuellen Waffenverordnung ist ein SSV nur erforderlich, wenn bedenken gegen eine ordnungsgemäße Schießstätte besteht, bzw. umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt wurden. Im Zweifelsfall kann die Behörde auf einen SSV bestehen.

Musteranschreiben – Einspruch SSV

Schreiben MinDir Hammel

Neuregelung für Überprüfung von Schießstätten DSB 05.01.2015

image_pdfimage_print

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen