Winny Cup abgesagt

Aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen hat sich die Landesjugendleitung dazu entschieden, den diesjährigen Winny-Cup 2016 auf einen neuen Termin zu planen. Der Winny-Cup soll als Event für Kinder unter 12 Jahren ein absolutes Highlight im Jahreskalender werden. Jedoch mussten die Organisatoren feststellen, dass das Publikum in diesem Bereich noch nicht groß genug ist. Wir bitten alle bereits angemeldeten Teilnehmer, Eltern und Betreuer um Verständnis und hoffen, euch bei dem neuen Termin begrüßen zu dürfen.




WSB Unterwegs 2016

Für alle die leider nicht am 12.09. am WSB Unterwegs teilnehmen konnten, folgend noch eine kleine Zusammenfassung:
Auf den Seiten des WSB sind inzwischen die Präsentationen hochgeladen worden.

  • Zielsport im LLZ
    dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Zielsportveranstaltung um LLZ in Dortmund statt. Die Anmeldefrist wurde auf den 18.09.2016 verlängert. Zielsport soll eine auf Kinder ausgerichtete Trainings- und damit Nachwuchsarbeit- in den Vereinen werden und soll zur Vorbereitung auf das Schießen über 12 sein. Dazu wird ein Lichtgewehr 8z.B. RedDot) oder Übergangsweise eine Scattanlage benötigt, da Kinder unter 12 nicht mit Luftdruckwaffen umgehen dürfen. Neben den Konzentrationsphasen die mit kleinen geschossenen Serien überbrückt werden, gilt es durch Bewegung die Grundfertigkeiten der Kinder zu trainieren und zu schärfen. Bei Fragen werden die Vereine durch den Landesverband unterstützt.
  • Beitragserhöhung
    Auf dem deutschen Schützentag in Hamburg wurde eine Beitragserhöhung von 0,50 € beim WSB beschlossen, dieser wird ab dem kommenden Jahr direkt durchgereicht und gem. Satzung muss darüber keine Abstimmung stattfinden. Der Grund, warum wir dieses Jahr in Gütersloh darüber abstimmen müssen, liegt leicht woanders, da auch unser Landesverband für einen soliden Haushalt aufgrund der Preissteigerungen nach langer Zeit eine anpassung vornehmen muss, um nicht in den nächsten Jahren wieder ein Minus zu schreiben. Dies ist einzig und alleine der allgemeinen Preissteigerung in den letzten Jahren geschuldet. Die benötigte Summe liegt inkl. dem DSB-Beitrag (Summiert sich im WSB auf ca. 50.000 € ) bei 100.000 €.  Der Vorschlag der Anpassung sieht wie folgt aus:

    in 2016 Anpassung DSB Anpassung WSB ab 2017
    Sockelbeitrag 150,00 € 150,00 €
    Junioren passiv 5,50 € 0,50 € 6,00 €
    Erwachsene passiv 6,00 € 0,50 € 0,50 € 7,00 €
    Junioren aktiv 8,50 € 0,50 € 0,50 € 9,50 €
    Erwachsene aktiv 17,00 € 0,50 € 1,50 € 19,00 €

    Somit geht der WSB einen anderen Weg als der DSB, der auf alle Gruppen 0,50 € aufgeschlagen hat. Der WSB belastet die passiven Mitglieder und die Junioren nur moderat, was besonders den Traditionsvereinen entgegen kommen soll. Schützen, die übrigens für mehrere Vereine starten, werden in den Zweitvereinen als passiv eingestuft durch den WSB. Eine Ausnahme für Ehrenmitglieder wird es jedoch nicht geben, weil jeder Verein dies anders definiert und so keine Gleichberechtigung möglich ist. Mehr Informationen dazu in der aktuellen Schützenwarte.




Vorschießen

Das Vorschießen zu Wettkämpfen ist geregelt in der Sportordnung unter 0.9.4. Das Vorschießen ist vom Schützen zu beantragen und ist mit Meldeschluss zur jeweiligen Meisterschaft zu beantragen. Dazu ist das Meldeformular „Vorschiessen“ vom Schützenkreis zu verwenden. Das Formular kann unter Service – Downloads heruntergeladen werden, oder unter dem unten angefügten Link.

Anerkannte Gründe sind

  • Helfer bzw. Schütze auf höherer Meisterschaft / Wettkampf
  • Ärztliche Termine
  • religiöse Feiertage oder gleichgestellte Veranstaltungen für die betroffene Person und angehörige 1. Grades
  • berufliche Unabkömmlichkeit

Ist ein Vorschießen nicht möglich, so gilt das bei der übergeordneten Veranstaltung bzw. der Vorgängermeisterschaft erzielte Ergebnis als Vorschießen.
Als Nachweis genügt das vom Schützen unterschriebene Formular – es werden keine Atteste, Schulbeschienigungen etc. benötigt. Das Formular kann per E-Mail oder Post an die Kreissportleitung gesendet werden.

Bei den Pokalschießen ist kein Vorschießen möglich – dies gilt nur bei Meisterschaften. Ein Nachschießen ist nicht erlaubt.

Antrag Vorschiessen Meisterschaften

Ergänzende Regelung gem. Sportleitertagung 2016

Sofern ihr z.B. aufgrund von Arbeit z.B. Vormittags verhindert seit, soll euer Vereinssportleiter einfach bei der Meldung zur KM angeben, dass ihr nur Nachmittags starten könnt. In solchen Fällen planen wir das gerne ein, sofern dies bei der Meldung bekannt ist. Das gleiche gilt sinngemäß auch bei Veranstaltungen über 2 Tage. Es kann also zum regulären Termin an der Veranstaltung teilgenommen werden. In der Regel versuchen wir Samstag vormittags keine Meisterschaften durchzuführen, bzw. wenn mit Altersklassen die mit dem Problem nicht so stark tangieren, und starten am frühen Nachmittag.




Änderungen Sportordnung 2017

Wie in der Sport- und Jugendleitersitzung angekündigt noch eine kleine Auflistung der Änderungen Sportordnung 2017. Alle Änderungen können in der Änderungsliste des DSB nachgeschaut werden.

Änderungen Sportordnung 2017

Folgend noch die wichtigsten Punkte

  • 25m Stand wurden in Punkt 0.3.1 die Toleranzen geändert, bei der Distanz enfällt die negative Toleranz, in der Höhe sind jetzt negative Toleranzen erlaubt
  • Personen unter Drogen- und Alkoholeinfluss dürfen nicht teilnehmen (0.6)
  • Beifallsäußerungen und angepasste Musikübertragungen sind keine Störgeräusche (0.6.1.2) im Sinne der Sportordnung
  • Größte Änderung, was sich durch die ganze Sportordnung zieht – alle Wettkampfklassen wurden in der Bezeichnung angepasst. Es entfällt durchweg der Begriff „-klasse“. Damenklasse heißen Damen, Herrenaltersklasse wird zur Herren Alt.
  • Die Schießzeiten Auflage wurden für elektronische Stände von 45min. auf 50min geändert in den Tabellen Teil 0. Bei Seilzuganlagen bleibt es bei 55min.
  • GK Gewehr 50m und 300m wurde Schießreihenfolge analog zu KK 3×20 auf knieend, liegend, stehend geändert.
  • 1.58.O und 1.58.G sind nun schriftlich vorhanden, wurde bereits 2016 durch die technische Kommission eingeführt.
  • 7.32 Luntenschlossgewehr und 7.61 Luntenschlosspistole sind neu hinzugekommen
  • 2.40 KK Sportpistole wird in 25m Pistole umbenannt
  • 2.53 wurde die Bezeichnung 9mm Luger um (9×19) ergänzt
  • Allgemeine Begriffsbereinigung und Querverweise überarbeitet



Mindestalter im Sportschießen / Einverständniserklärung der Eltern

Im Gegensatz zu vielen anderen Disziplinen gibt es in unserer Sportart gesetzliche Vorschriften, die aus dem WaffG resultieren. Ein wichtiger Bestandteil dieser Regelungen ist das Mindestalter im Sportschießen.

Die allgemeinen Altersvorschriften sind im Waffenrecht (§ 27 Abs. 3 und 4 WaffG) geregelt. Weiterhin werden diese Regeln in der Sportordnung (Regel 0.7.4) noch ergänzt und weiter definiert. Daraus ergeben sich die folgenden Altersvorschriften. Das wichtigste dabei ist, dass die Altersgrenzen Tag genau geprüft werden müssen – die Wettkampfklassen aber Sportjahrbezogen sind. Kinder oder Jugendliche dürfen also sofern sie am Tag der Meisterschaft nicht das Mindestalter erreicht haben, nicht teilnehmen. Das gleiche gilt übrigens auch beim Vogelschießen. Alle Beteiligten sollten sich aber vor Augen halten, die Aufsicht bzw. der verantwortliche Sportleiter. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Weiterhin sollte beachtet werden, dass bei Training oder Wettkämpfen zwingend zur Jugendarbeit geeignetes Aufsichtspersonal (z.B. JuBaLi) eingesetzt wird. Weitere Besonderheit sind die schriftlichen Einverständniserklärungen der Eltern. Nach altem Waffenrecht waren diese Einverständniserklärung für das Schießen für Jugendliche bei KK ab 16 nicht mehr erforderlich. Nach aktuellem Stand (und gemäß der Sportordnung des DSB) ist diese jetzt in jedem Fall bis zum 18. Lebensjahr erforderlich. Überprüft also bitte vorhandene Einverständniserklärungen, ob diese auch noch formulierungstechnisch bis einschließlich 18 Jahre gültig sind. Ein gültiges Formular kann beim WSB oder auf der Kreishomepage unter Service – Downloads heruntergeladen werden.

Bei der Anmeldung zur Kreismeisterschaft werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Dazu gehört je nach Alter des Schützen

  • WSB Wettkampfpass
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Ausnahmegenehmigung der Kreispolizeibehörde
  • Personalausweis

Bei unvollständigen Unterlagen ist leider kein Start möglich.