Das Vorschießen zu Wettkämpfen ist geregelt in der Sportordnung unter 0.9.4. Das Vorschießen ist vom Schützen zu beantragen und ist mit Meldeschluss zur jeweiligen Meisterschaft zu beantragen. Dazu ist das Meldeformular „Vorschiessen“ vom Schützenkreis zu verwenden. Das Formular kann unter Service – Downloads heruntergeladen werden, oder unter dem unten angefügten Link.
Anerkannte Gründe sind
- Helfer bzw. Schütze auf höherer Meisterschaft / Wettkampf
- Ärztliche Termine
- religiöse Feiertage oder gleichgestellte Veranstaltungen für die betroffene Person und angehörige 1. Grades
- berufliche Unabkömmlichkeit
Ist ein Vorschießen nicht möglich, so gilt das bei der übergeordneten Veranstaltung bzw. der Vorgängermeisterschaft erzielte Ergebnis als Vorschießen.
Als Nachweis genügt das vom Schützen unterschriebene Formular – es werden keine Atteste, Schulbeschienigungen etc. benötigt. Das Formular kann per E-Mail oder Post an die Kreissportleitung gesendet werden.
Bei den Pokalschießen ist kein Vorschießen möglich – dies gilt nur bei Meisterschaften. Ein Nachschießen ist nicht erlaubt.
Antrag Vorschiessen Meisterschaften
Ergänzende Regelung gem. Sportleitertagung 2016
Sofern ihr z.B. aufgrund von Arbeit z.B. Vormittags verhindert seit, soll euer Vereinssportleiter einfach bei der Meldung zur KM angeben, dass ihr nur Nachmittags starten könnt. In solchen Fällen planen wir das gerne ein, sofern dies bei der Meldung bekannt ist. Das gleiche gilt sinngemäß auch bei Veranstaltungen über 2 Tage. Es kann also zum regulären Termin an der Veranstaltung teilgenommen werden. In der Regel versuchen wir Samstag vormittags keine Meisterschaften durchzuführen, bzw. wenn mit Altersklassen die mit dem Problem nicht so stark tangieren, und starten am frühen Nachmittag.