Neuregelungen für Überprüfung von Schießstätten
Am 1. Januar 2015 ist die Neuregelung des Paragrafen 12 Absatz 4 Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV), wer künftig als „anerkannter Schießstandsachverständiger“
WeiterlesenAm 1. Januar 2015 ist die Neuregelung des Paragrafen 12 Absatz 4 Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV), wer künftig als „anerkannter Schießstandsachverständiger“
WeiterlesenWir wünschen allen einen guten Start ins neue Jahr 2015.
WeiterlesenFür das Jahr 2015 hab ich mir noch eine Kleinigkeit einfallen lassen, in der Hoffnung, dass wieder mehr Schützen bei
WeiterlesenFolgend schon einmal die Vorplanungen für das Jubiläum des Bezirk 6 im kommenden Jahr. Die Feier findet in Elsoff statt.
Weiterlesenzum Teil 10 der Sportordnung. Folgend noch ein kurzes Infromationsschreiben des DSB zum Teil 10 der Sportordnung. Pressemitteilung Teil 10
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